Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Zinsmeister-Immobilien

Diese Geschäftsbedingungen und orstüblichen Provisionssätze entsprechen den Gepflogenheiten der Makler in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet.

 

1. Entstehung des Provisionsanspruchs

Jegliches Anfordern (auch mündlich) unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung/Maklerauftrag, es bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaft identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

2. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen.

3. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar sofort bei Abschluss des Kaufvertrages, Mietvertrages, Pachtvertrages ohne jeden Abzug.

4. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Sätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart. Bei An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten errechnet sich die Provision von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allem damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen und beträgt vom Käufer 3% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab einem Kaufpreis von 100.000,00 Euro. Unter einem Kaufpreis von 100.000,00 Euro ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 3.000,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer  fällig. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes, zahlbar vom Berechtigten.

Bei Miet- und Pachtverträgen mit  einer Laufzeit bis zu 5 Jahren ist eine Vermittlungscourtage in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Mieter an mich zu zahlen. Bei Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit die darüber hinaus geht bzw. bei vertraglich vereinbarten Vormietrechten oder Optionen wird eine weitere Monatsmiete (Netto) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

5. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen ode ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig. 

6. Beurkundung

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

7. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

8 Unbefugte Weitergabe

tsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, sie sind vertraulich und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so steht uns Ihnen gegenüber ein Anspruch in Höhe der Provision zu, die in einem direkten Vertragsabschluss angefallen wäre.

9. Vorkenntnis

Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

10. Schlußbestimmungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

11.. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung ist Altenglan, Gerichtsstand ist Kusel.